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Nichtraucherschutzgesetz: Das Aus für die Shisha Cafés?
Bereits am 10.07.2007 wurde von der bayerischen Staatsregierung ein Gesetzentwurf veröffentlicht, der unter dem Titel „Gesetz zum Schutz der Gesundheit“ (GSG) das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Diskotheken plant. Während das Verbot in öffentlichen Gebäuden bereits in Kraft getreten ist, ziehen die Gaststätten zum Januar 2008 nach.
Im Entwurf heißt es:
„Vom Rauchverbot umfasst ist das Rauchen aller Tabakprodukte sowie das Inhalieren des
Tabakrauchs mittels Wasserpfeife oder das Rauchen unter Verwendung anderer Hilfsmittel.“
Abgesehen davon, dass die Art des Tabaks nicht thematisiert wird, Shishatabak hat mit normalem Zigarren-, Zigaretten- und Pfeifentabak nicht viel mehr als den Namen gemein, werden von einem derartigen Rasenmähergesetz auch Geschäftsmodelle erfasst, die den Rauchwarenkonsum nicht sekundär sondern primär zum einbinden. Dazu gehören die wenigen Zigarrenclubs in Deutschland, aber vor allem auch die inzwischen stattliche Anzahl an Shishacafés in Bayern.
Ende der neunziger Jahre wurden die ersten Wasserpfeifen Cafés in größeren bayerischen Städten eröffnet, innerhalb weniger Jahre wurden sie vom Geheimtipp, vor allem unter Studenten, zu beliebten Treffpunkten auch von Nichtrauchen, ihre Zahl und Verbreitung nahm enorm zu. Da der Shisharauch von den meisten Menschen als weniger beißend als normaler Tabak empfunden wird, oft sogar als wohlriechend, weisen subjektiv gesehen Shisha Cafés überraschenderweise eine angenehmerere Luftqualität auf als die durchschnittliche Kneipe. Auch die Spätfolgen für die Kleidung sind weit geringer, man kann sie am nächsten Tag meist noch ohne schlechtes Gewissen auftragen.
Freilich sind Gesetzesausnahmen dieser Art in der Praxis immer mit hohem Aufwand verbunden, Schlupflöcher könnten entstehen. Eine Möglichkeit könnte aber sein, wie in Kanada durchgeführt, arabische Teehäuser vom Gesetz auszunehmen, Diese öffentliche Anerkennung des kulturell tief verwurzelten Brauchs kann dem innenpolitischen Klima nur zuträglich sein. Ansonsten werden sich die frei zugänglichen Cafés einfach in Privatklubs verwandeln, Araber werden sich darin zurückziehen, um ihr Ideal von Gemütlichkeit zu genießen und die irrationale Angst der Bevölkerung vor der Bildung von Parallelgesellschaften wird dadurch sicher nicht weniger werden, entsprechend werden aber Toleranz und Sympathie einen schwereren Stand haben.
In der an den Gesetzentwurf anschließenden Debatte am 18. Juli wurde das Thema Wasserpfeife überhaupt nicht mehr zur Sprache gebracht. Staatssekretär Otmar Bernhard weist dafür darauf hin, dass das „Gesetz mit Augenmaß“ zum Beispiel eine Ausnahme für Suchteinrichtungen macht. Wir warten also gespannt darauf, dass private Suchthilfezentren aus dem Boden sprießen, Voraussetzung für die Erlaubnis zum Rauchen einer Zigarette: gleichzeitiger Methadonkonsum.
Die Ausnahme für Biergärten und Bierzelte könnte außerdem dazu führen, dass auch im Winter beheizte Bierzelte unterhalten werden, der Klimaschutz dankt.
Eine weitere Ausnahme: Abgetrennte Nebenräume für Raucher in Gaststätten. Dass der Rauch dennoch durch die Türen zieht, könnte man noch eindämmen, indem entsprechende Entlüftung geleistet wird, deren Verbindlichkeit ist freilich nicht vorgesehen. Überhaupt: Das Gesetz nimmt für sich den Nichtraucherschutz in Anspruch, die einzigen Personen aber, die keine andere Wahl haben, als sich in einem Raucherraum aufzuhalten, nämlich die Servicekräfte, werden dadurch wieder mißachtet.
Der Arbeitsschutz ist Bundessache! Das wurde schon ignoriert, als man das Rauchverbot als Teil des Gaststättengesetzes an die Länder abgegeben hat, um sich nicht selbst unbeliebt zu machen, über den Arbeitsschutz hätte eine bundeseinheitliche Regelung getroffen werden können, damit verbunden wäre auch eine ehrlichere Debatte zustandegekommen als bei der Kleinstaaterei, die man hart an der Grenze der tatsächlichen grundgesetzlichen Zuständigkeiten ermöglicht hat.
Die Gesetzes- und Debattentexte sind zu finden auf den Seiten der Landesregierung (www.bayern.landtag.de/dokumente.suche.jsp - Am besten per Suchbegriff Nichtraucherschutzgesetz oder GSG)
Nachtrag 12.08.2010: Shishabar Besitzer gehen vor das Verfassungsgericht
